Im Handy-Blogg habe ich einen sehr interessanten Post zum Thema Handy-Navigation am Steuer gefunden. Die Zahl der Handybesitzer mit integriertem Navigationssystem steigt ja bekanntlich mehr und mehr. Gerade beliebte Modelle wie die Nokia N-Serie bieten dabei allen Komfort. Wer aber dachte, dass er sein Handy auch bei ausschließlicher Nutzung des Navigationsmoduls ungestraft am Steuer bedienen darf, hat sich getäuscht. Der Paragraph 23, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung lässt dabei nämlich keinen Spielraum. Laut Gesetz ist nämlich die Nutzung aller Funktionsbestandteile des Handys am Steuer verboten. So auch die des Navimoduls.
Teuer kann der Spaß auf jeden Fall werden. Neben einer Strafe von 70,- Euro bekommt man gerne noch einen Punkt in Flensburg oben drauf.
Fazit:
Vor Fahrtantritt Navimodul einstellen und während der Fahrt nur navigieren lassen. Für Änderungen am Kurs anhalten und erst danach weiterfahren. Interessant wäre für mich jetzt, ob der Betrieb eines ausschließlichen Navisystems genau so geahndet wird?




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